BAULEITPLANVERFAHREN

Das Bauleitplanverfahren in unserer Gemeinde erfolgt gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und umfasst die Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.

LAUFENDE BAULEITPLANVERFAHREN

Hier finden Sie Unterlagen zu den laufenden Bauleitplanverfahren.

BEENDETE BAULEITPLANVERFAHREN

Hier finden Sie die Unterlagen zu den beendeten Bauleitplanverfahren.

BAYERNATLAS

Hier finden Sie über den Bayernatlas die Bebauungspläne der Gemeinde Lachen grafisch dargestellt. Durch klicken auf das jeweilige Gebiet können Sie den Bebauungsplan sowie die dazugehörige Satzung herunterladen.

Bauleitplanung in unserer Gemeinde

Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung. Sie erfolgt in zwei Stufen:

  • Flächennutzungsplan: zeigt die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets in Grundzügen.

  • Bebauungsplan: regelt verbindlich, wie einzelne Grundstücke bebaut werden dürfen.

Das Verfahren richtet sich nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und sieht eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden vor. Bürger können sich einbringen und Stellungnahmen abgeben.

Ziel der Bauleitplanung ist es, eine geordnete und nachhaltige Entwicklung der Gemeinde zu sichern – unter Berücksichtigung von Wohnbedarf, Infrastruktur, Umwelt- und Klimaschutz.

Aktuelle Verfahren und Pläne werden öffentlich bekannt gemacht und sind im Rathaus sowie auf der Gemeindehomepage einsehbar.

Rathaus Lachen

Hauptstrasse 26
87760 Lachen

Email: rathaus@gemeinde-lachen.de

Telefon: 08332 – 340

 

Öffnungszeiten

Dienstag:         14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag:    08.00 – 12.00 Uhr
Freitag:            14.00 – 16.00 Uhr