Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte geben Auskunft über den durchschnittlichen Wert von unbebauten Grundstücken in bestimmten Lagen innerhalb unserer Gemeinde. Sie werden auf Grundlage der tatsächlichen Kaufpreise ermittelt und dienen als wichtige Orientierung bei der Bewertung von Grundstücken – z. B. für Kauf, Verkauf, Erbschaft, Besteuerung oder Bauvorhaben.

Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt regelmäßig durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim zuständigen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt. Grundlage ist § 196 des Baugesetzbuches (BauGB).

Ein Bodenrichtwert bezieht sich jeweils auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche innerhalb eines bestimmten Richtwertgebiets mit vergleichbaren Lage- und Nutzungsverhältnissen. Es handelt sich um einen Orientierungswert – individuelle Besonderheiten eines Grundstücks (z. B. Zuschnitt, Erschließung, Bebauung) bleiben unberücksichtigt.

So erhalten Sie Auskunft

Die aktuellen Bodenrichtwerte können über das zentrale Internetportal BORIS-Bayern abgerufen werden:

www.boris-bayern.de

Dort finden Sie alle relevanten Informationen kostenfrei und übersichtlich nach Lageplan dargestellt. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bauamt der Gemeinde zur Verfügung.

 

Bodenrichtwerte Landratsamt Unterallgäu

Rathaus Lachen

Hauptstrasse 26
87760 Lachen

Email: rathaus@gemeinde-lachen.de

Telefon: 08332 – 340

 

Öffnungszeiten

Dienstag:         14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag:    08.00 – 12.00 Uhr
Freitag:            14.00 – 16.00 Uhr